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Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen.
Auch wenn Sie sich für verschiedene Partneruniversitäten bewerben möchten (IKMZ = fachspezifisch & UZH = fachübergreifend), reichen Sie nur eine Bewerbung ein.
Provisorischer Studienplan
Falls Sie sich für eine gesamtuniversitäre Partneruniversität bewerben, muss ein Studienplan eingereicht werden. Der Studienplan ist provisorisch und muss nicht detailliert sein. Sie zeigen damit, dass Sie das Kursangebot der Partneruniversität kennen und Module gefunden haben, die für Ihr Studium relevant sind. Sie können sich dabei auf das Angebot von diesem oder letztem Jahr beziehen. Der Studienplan muss für alle gesamtuniversitären Prioritäten eingereicht werden. Es gibt nur ein Feld dafür im Mobility-Online. Wenn Sie sich also für mehrere gesamtuniversitäre Universitäten bewerben, sollten Sie ein Dokument mit den verschiedenen Studienplänen einreichen. Erst viel später im Prozess, sobald Sie an die Partneruniversität nominiert wurden und das definitive Kursangebot bekannt ist, wird das definitive Learning Agreement (falls Erasmus+/SEMP Partneruniversität) und/ oder eine Anerkennungsvereinbarung (in allen Fällen Pflicht) für die Anrechnung der Credits erstellt. Siehe Anrechnung der Credits.
Fachspezifische Unterlagen
Sie müssen von unserer Seite keine fachspezifischen Unterlagen einreichen.
Die Kriterien der Platzvergabe sind:
Es hängt auch von der Konkurrenz ab (Studierende der gesamten UZH bei fachübergreifenden oder Studierende des IKMZ bei fachspezifischen Partneruniversitäten) und wie beliebt die Destination ist (Grossstädte sind in der Regel beliebter als Kleinstädte, englischsprachige Länder sind sehr beliebt). Der Entscheid über die definitive Aufnahme liegt bei der Partneruniversität. Es ist Ihre Aufgabe, sich bezüglich Semesterdaten, Sprachanforderungen und Kursangebot bei der Partneruniversität zu erkundigen und die nötigen Nachweise/Diplome einzuholen.
Die Zuteilung erfolgt direkt nach den Bewerbungsfristen. Sie bekommen im Januar, Februar oder März Bescheid, ob Sie den Austauschplatz bekommen haben. Falls Sie in der 2. Bewerbungsrunde mitmachen, bekommen Sie im Juli oder August Bescheid. Sie müssen den Austauschplatz innerhalb von fünf Tagen annehmen oder ablehnen.
Nachdem Sie den Austauschplatz angenommen haben, nominieren wir Sie an der Partneruniversität. Falls Sie im Herbstsemester mit dem Austausch anfangen, werden Sie im Februar/März und falls Sie im Frühjahrsemester mit dem Austausch anfangen im September/Oktober nominiert. Sobald Sie nominiert sind, werden Sie direkt von der Partneruniversität kontaktiert und über die nächsten Schritte informiert: Die Registrierung an der Gastuniversität. In der Regel müssen Sie dann Ihren Pass, den Leistungsausweis und das Sprachdiplom einreichen. Manche Partneruniversitäten verlangen dann auch schon das Learning Agreement. Falls die Module zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, basieren Sie sich auf das Kursangebot vom letzten Herbst-/ Frühjahrssemester. Siehe Anrechnung der Credits.
Sie können auch in einer anderen Stadt in der Schweiz studieren. In diesem Fall bewerben Sie sich bei der Kanzlei CH-Unimobil