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Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung

Bewerbung

Wie?

Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, bevor Sie Ihre Bewerbung einreichen. 

Auch wenn Sie sich für verschiedene Partneruniversitäten bewerben möchten (IKMZ = fachspezifisch & UZH = fachübergreifend), reichen Sie nur eine Bewerbung ein.

  • Motivationsschreiben
    Das Motivationsschreiben richten Sie an die UZH. Im Motivationsschreiben erwähnen Sie warum Sie sich für einen Auslandsaufenthalt bewerben möchten und für welche Partneruniversitäten Sie sich besonders interessieren. Gehen Sie auf jede von Ihnen gewählte Partneruniversität ein und zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Kursangebot auseinandergesetzt haben. Das Motivationsschreiben muss mindestens 1 und maximal 2 Seiten umfassen. Falls die Unterrichtssprache eine andere als Deutsch ist, muss das Motivationsschreiben auf Englisch verfasst werden. Sie brauchen nur ein Motivationsschreiben einzureichen, auch wenn Sie drei Prioritäten angeben.
  • Leistungsnachweis
    Studierende im 1. Semester, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keine Noten haben, müssen Ihre Leistungsübersicht nachreichen, sobald diese veröffentlicht wird (jeweils in Kalenderwoche 8 und 38). In diesem Fall laden Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Dokument hoch mit einem Satz, weshalb das Dokument fehlt und dass es nachgereicht wird. Falls Sie schon einige Noten bekommen haben, können Sie einen Screenshot aus dem Studierendenportal einreichen.
  • Sprachnachweis
    Sie brauchen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Sprachnachweis hochzuladen. Sie müssen aber glaubhaft darlegen, dass Sie in der Lage sind, dem Unterricht in der entsprechenden Sprache zu folgen (z.B. abgelaufene Sprachzertifikate, längere Aufenthalte im Sprachgebiet, Liste erfolgreich absolvierter Kurse auf Englisch an der UZH, …) und dass das nötige Diplom bis zur Registrierungsdeadline der Partneruniversität eingereicht werden kann. Studierende mit deutscher Muttersprache, die sich um einen Austauschplatz an einer deutschsprachigen Partneruniversität bewerben, müssen keinen Sprachnachweis einreichen. Laden Sie in dem Fall ein Dokument hoch, in dem Sie bestätigen, dass Sie nur Module auf Deutsch belegen werden. Informieren Sie sich frühzeitig, welche Art von Nachweis die Partneruniversität verlangt (IELTS, TOEFL, CAE, CPE, PTE, DELF, DELE, unterschriebene Erklärung, …). Sobald Sie für eine Universität nominiert werden, müssen Sie zwingend den von der Partneruniversität verlangten Sprachnachweis erbringen und sich daher ggf. unverzüglich für den gewünschten Test anmelden. Sie benötigen den Sprachnachweis im März/April oder Sept./Okt., je nachdem ob Sie im Herbst oder Frühjahr mit dem Austausch anfangen. Beim UZH Sprachenzentrum können Sie 7 oder 14-wöchigen TOEFL, IELTS und Cambridge Semesterkursen folgen, einen Englischtest ablegen, im Selbstlernzentrum für den Test lernen, sowie sich für ein Coaching für TOEFL und IELTS und eine Lernberatungen anmelden. 
  • Provisorischer Studienplan
    Falls Sie sich für eine gesamtuniversitäre Partneruniversität bewerben, muss ein Studienplan eingereicht werden. Der Studienplan ist provisorisch und muss nicht detailliert sein. Sie zeigen damit, dass Sie das Kursangebot der Partneruniversität kennen und Module gefunden haben, die für Ihr Studium relevant sind. Sie können sich dabei auf das Angebot von diesem oder letztem Jahr beziehen. Der Studienplan muss für alle gesamtuniversitären Prioritäten eingereicht werden. Es gibt nur ein Feld dafür im Mobility-Online. Wenn Sie sich also für mehrere gesamtuniversitäre Universitäten bewerben, sollten Sie ein Dokument mit den verschiedenen Studienplänen einreichen. Erst viel später im Prozess, sobald Sie an die Partneruniversität nominiert wurden und das definitive Kursangebot bekannt ist, wird das definitive Learning Agreement (falls Erasmus+/SEMP Partneruniversität) und/ oder eine Anerkennungsvereinbarung (in allen Fällen Pflicht) für die Anrechnung der Credits erstellt. Siehe Anrechnung der Credits.

  • Fachspezifische Unterlagen
    Sie müssen von unserer Seite keine fachspezifischen Unterlagen einreichen.

     

Die Kriterien der Platzvergabe sind:

  • Fristgerechtes Einreichen der vollständigen Bewerbung
  • Bisherige Studienleistungen
  • Motivationsschreiben, v.a. Erwähnung des akademischen Mehrwerts des Austauschaufenthaltes
  • Provisorischer Studienplan: Auseinandersetzung mit Studienangebot & anrechenbarer Module
  • Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partneruniversität

Es hängt auch von der Konkurrenz ab (Studierende der gesamten UZH bei fachübergreifenden oder Studierende des IKMZ bei fachspezifischen Partneruniversitäten) und wie beliebt die Destination ist (Grossstädte sind in der Regel beliebter als Kleinstädte, englischsprachige Länder sind sehr beliebt). Der Entscheid über die definitive Aufnahme liegt bei der Partneruniversität. Es ist Ihre Aufgabe, sich bezüglich Semesterdaten, Sprachanforderungen und Kursangebot bei der Partneruniversität zu erkundigen und die nötigen Nachweise/Diplome einzuholen.

Die Zuteilung erfolgt direkt nach den Bewerbungsfristen. Sie bekommen im Januar, Februar oder März Bescheid, ob Sie den Austauschplatz bekommen haben. Falls Sie in der 2. Bewerbungsrunde mitmachen, bekommen Sie im Juli oder August Bescheid. Sie müssen den Austauschplatz innerhalb von fünf Tagen annehmen oder ablehnen.

Nachdem Sie den Austauschplatz angenommen haben, nominieren wir Sie an der Partneruniversität. Falls Sie im Herbstsemester mit dem Austausch anfangen, werden Sie im Februar/März und falls Sie im Frühjahrsemester mit dem Austausch anfangen im September/Oktober nominiert. Sobald Sie nominiert sind, werden Sie direkt von der Partneruniversität kontaktiert und über die nächsten Schritte informiert: Die Registrierung an der Gastuniversität. In der Regel müssen Sie dann Ihren Pass, den Leistungsausweis und das Sprachdiplom einreichen. Manche Partneruniversitäten verlangen dann auch schon das Learning Agreement. Falls die Module zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, basieren Sie sich auf das Kursangebot vom letzten Herbst-/ Frühjahrssemester. Siehe Anrechnung der Credits.

Sie können auch in einer anderen Stadt in der Schweiz studieren. In diesem Fall bewerben Sie sich bei der Kanzlei CH-Unimobil