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Studienstart
Ich möchte mein Studium im Frühlingssemester beginnen. Ist das möglich?
Anrechnungen
Kann ich Module aus einem früheren Studium anrechnen lassen?
Übergangsregelung
Wen betreffen die Übergangsregelungen und wo sind sie zu finden?
Wie viele ECTS aus dem Studium Generale kann ich an den Bachelor anrechnen lassen?
Wenn ein Modul aus dem alten Studienprogramm nicht die gleiche ECTS-Zahl wie das Äquivalent im neuen Programm hat, was wird mir angerechnet?
Soll ich die Bachelorarbeit mit 6 ECTS oder mit 15 ECTS wählen?
Wie kann ich sehen, welche Leistungen mir bei einem Wechsel in ein Nachfolgeprogramm angerechnet werden bzw. welche Module ich noch buchen muss?
Wie viele Wahlpflicht Module muss ich absolvieren, wenn ich vor HS19 mit meinem Bachelorstudium im Major (120) begonnen habe?
Wenn ein Modul im neuen Studienprogramm mehr ECTS gibt als das äquivalente Alte, muss ich dann noch extra ECTS holen, um das Modul zu bestehen?
Modulbuchung
Ich beginne bald mein Bachelorstudium in Kommunikationswissenschaften und Medienforschung. Was buche ich im ersten Jahr?
Was ist ein Pflichtmodul?
Was ist der Unterschied zwischen einem Wahlmodul und einem Wahlpflichtmodul?
Wie kann ich sehen, in welche Modulgruppe ein Modul gehört?
Wo finde ich im Vorlesungsverzeichnis die passenden Veranstaltungen?
Was tun bei technischen Problemen mit der Modulbuchung / Stornierung von Modulen?
Ich habe eine Buchungs- / Stornierungsfrist verpasst. Kann ich das Modul trotzdem noch buchen?
Überschneidung
Prüfungen
Wie oft darf ich eine Prüfung nicht bestehen?
Muss ich mich für die Prüfung separat anmelden?
Wie kann ich mich für die Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls anmelden?
Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Plagiat und Selbstplagiat
Was ist ein Plagiat?
Darf ich meine eigenen Texte für mehr als eine Arbeit benutzen?
Programmwechsel
Ich möchte mein Hauptfach zum Nebenfach machen (oder umgekehrt). Ist das möglich?
Bachelorarbeit
Welchen Umfang hat die BA-Arbeit und worauf ist bei der Buchung zu achten?
Mastermodule vorziehen
Kann ich Mastermodule buchen, wenn ich noch im Bachelor eingeschrieben bin?
Welche Mastermodule kann ich als vorgezogene Mastermodule im Bachelor buchen?
Abschluss
Ich möchte mein Studium abschliessen. Was muss ich tun?
Wie setzt sich die Note im Bachelor-Diplom zusammen?
Übergang zum Masterstudium
Kontakte
Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wurde?
Studienstart
Ich möchte mein Studium im Frühlingssemester beginnen. Ist das möglich?
Grundsätzlich ist ein Studienstart im Frühling möglich. Jedoch dauert ein Studium mit Start im Frühling ein Semester länger verglichen mit einem Studienstart im Herbst. Das liegt an den verschiedenen Voraussetzungen der einzelnen Module und Modulgruppen, sowie den Angebotsrhythmen. Wenn Sie im Frühlingssmester starten, können Sie bereits die beiden Pflichtmodule "Basistheorien der Kommunikationswissenschaft" und "Statistik und Datenanalyse: Einführung" buchen. Zudem können Sie Wahl- und Wahlpflichtmodule aus den Gruppen "Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft" und "Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft" buchen.
Anrechnungen
Kann ich Module aus einem früheren Studium anrechnen lassen?
Es können grundsätzlich nur Module angerechnet werden, die nicht bereits zuvor an einen anderen Abschluss angerechnet wurden. Falls ein Modul also bereits in einem Zeugnis aufgeführt ist, kann es nicht mehr angerechnet werden.
In einigen Fällen können Pflichtmodule anerkannt werden. Das Pflichtmodul wird in diesem Fall mit 0 ECTS Credits als erfüllt anerkannt. Damit gilt die Pflicht als erfüllt. Die ECTS Credits des Pflichtmoduls müssen durch andere Studienleistungen kompensiert werden.
Anerkennung von Studienleistungen
Übergangsregelung
Wen betreffen die Übergangsregelungen und wo sind sie zu finden?
Die Übergangsregelung gilt für alle Studierenden, die:
a) eines der bisherigen Programme gemäss alter Studienordnung vor dem Herbstsemester 2019 (1. August 2019) aufgenommen haben und
b) das Major-Studienprogramm Kommunikationswissenschaft und Medienforschung nach neuer Studienordnung bis und mit Herbstsemester 2023 wiederaufnehmen oder fortsetzen.
Sind die Bedingungen a. und b. nicht erfüllt, wird der zum Zeitpunkt des Wechsels geltende Anhang zur Studienordnung angewendet.
Übergangsregelung BA 120
Übergangsregelung BA 60
Wie viele ECTS aus dem Studium Generale kann ich an den Bachelor anrechnen lassen?
Studium Generale-Punkte gibt es nur noch in den Übergangsregeln. Wenn die Bestehensvoraussetzungen in den einzelnen Modulgruppen erfüllt sind, dürfen im Minor bis zu 4 ECTS, im Major bis zu 10 ECTS an Studium Generale-Punkten angerechnet werden. In den neuen Programmen ab HS19 gibt es kein Studium Generale mehr!
Übergangsregelung BA 120
Übergangsregelung BA 60
Es wird immer die ECTS-Zahl des erfolgreich absolvierten Moduls angerechnet. Wenn Sie also bspw. noch eine alte Schwerpunktvorlesungen im Umfang von 4 ECTS erfolgreich absolviert haben, werden auch 4 ECTS in der entsprechenden Gruppe an den Abschluss angerechnet.
Übergangsregelung BA 120
Übergangsregelung BA 60
Soll ich die Bachelorarbeit mit 6 ECTS oder mit 15 ECTS wählen?
Die 6 ECTS-Variante wird in aller Regel nur von Studierenden gewählt, die ein ‘altes’ zweisemestriges Forschungsseminar (à 12 ECTS) bereits absolviert haben. In den zweisemestrigen Forschungsseminaren diente bereits ein grosser Teil des Workloads zur Erarbeitung der BA-Arbeit, die dann eben nur 6 ECTS-Punkte dazu bekommen hat.
Grundsätzlich steht es Ihnen laut Fakultät frei ob Sie die Variante mit 6 oder mit 15 Punkten wählen. Allerdings: Bei einer Buchung (6ECTS) «neues Fose + alte BA-Arbeit» haben Sie praktisch keine Begleitung der Arbeit und müssen sich selbst um die Betreuung kümmern – und natürlich müssen Sie die dann fehlenden Punkte aus anderen Bereichen erwerben.
Mithilfe der Bestehensvoraussetzungen für die einzelnen Modulgruppen und der Äquivalenztabelle in der Übergangsregelung.
Die «Übergangsregelung» des Programm hält Regeln in Bezug auf die spezifischen Modulgruppen fest, wie viele ECTS in den Modulgruppen absolviert werden müssen und welche Pflichtmodule erforderlich sind.
Übergangsregelung BA 120
Übergangsregelung BA 60
Die Übergangsregelung für Studierende im Major besagt, dass min. 3 ECTS in der Gruppe “Gegenstandsbereich der Kommunikationswissenschaften” erreicht werden müssen. Das bedeutet, Sie müssen mindestens eine Wahlpflicht Vorlesung absolviert haben.
Nein, die Modulgruppe ist erfüllt, wenn alle erforderlichen Module aus der Äquivalenztabelle erfolgreich abgeschlossen sind, unabhängig von deren ECTS-Zahl. Insgesamt brauchen Sie natürlich trotzdem 120 resp. 60 ECTS. Haben Sie alle Voraussetzungen in den Gruppen erfüllt, können die fehlenden Punkte nach freier Wahl absolviert werden.
Übergangsregelung BA 120
Übergangsregelung BA 60
Modulbuchung
Falls Sie Ihr Studium in der Regelzeit von sechs Semestern abschliessen möchten, müssen Sie in den ersten zwei Semestern die Pflichtmodule der Studieneingangsphase (SEP) absolvieren. Das sind alle Vorlesungen aus der Gruppe “Einführung in die Kommunikationswissenschaft und Medienforschung”, sowie aus der Gruppe “Grundlagen Methoden und Statistik”. Zusätzlich dürfen Vorlesungen aus den Gruppen “Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft” und “Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft” besucht werden. Seminare aus der Gruppe "Anwendung in kommunikationswissenschaftlichen Kernbereichen" dürfen erst nach erfolgreichem Absolvieren der SEP gebucht werden.
Beachten Sie jeweils die Voraussetzungsbedingungen im Modulkatalog.
Anleitung zur Modulbuchung
Mustercurriculum BA Major
Mustercurriculum BA Minor
Modulkatalog BA Major
Modulkatalog BA Minor
Pflichtmodule werden regelmässig (jedes Semester oder jedes HS oder FS) angeboten und sind für alle Studierenden eines Studienprogramms gemäss Studienordnung obligatorisch zu absolvieren. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden, eine Substitution ist nicht möglich. Ein zweimal, also definitiv nicht bestandenes Pflichtmodul führt zu einer endgültigen Abweisung.
Was ist der Unterschied zwischen Wahlmodul und Wahlpflichtmodul?
Beide Modularten haben gemeinsam, dass Sie aus einem bestimmten Pool von Modulen wählen können.
Bei Wahlmodulen ändert sich das Angebot von Semester zu Semester. Das heisst, jedes Modul wird in der Regel nur einmal angeboten. Das Nichtbestehen eines Wahlmoduls führt zu einem Fehlversuch, hat aber keine weiteren Konsequenzen. In einem folgenden Semester können Sie ein anderes Wahlmodul aus der Modulgruppe buchen.
Bei Wahlpflichtmodulen werden die gleichen Module immer wieder angeboten (jeweils im FS oder HS). Ein Wahlpflichtmodul kann nur einmal wiederholt werden. Bei zweimaligem Nichtbestehen müssen Sie es durch ein anderes Wahlpflichtmodul ersetzen. Anders als bei Pflichtmodulen führt das zweimalige Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls nicht zu einer Fachsperre.
Allgemeine Wegleitung 3.3
Wie kann ich sehen, in welche Modulgruppe ein Modul gehört?
Es gibt zwei Wege zu eruieren, in welche Modulgruppe ein Modul gehört.
1. Alle WP- und P-Module sowie der Grossteil der W-Module sind im Modulkatalog des Studienprogramms aufgeführt, mit Angabe der jeweiligen Modulgruppe. Zu finden ist der Modulkatalog in den Rechtsgrundlagen der Philosophischen Fakultät.
2. Im Vorlesungsverzeichnis der UZH können die Modulgruppen und die dazugehörigen Module aller Studienprogramme eingesehen werden.
Rechtsgrundlagen Bachelor
Rechtsgrundlagen Master
Vorlesungsverzeichnis
Anleitung zur Modulbuchung
Wo finde ich im Vorlesungsverzeichnis die passenden Veranstaltungen?
Die Veranstaltungen der Bachelorprogramme sind unter Philosophische Fakultät – Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften (RVO19) – 120 (Major) oder 60 (Minor) Kommunikationswissenschaft und Medienforschung gelistet. In der Suchfunktion des VVZ kann aber auch nach Modulen, Veranstaltungen oder Dozierenden gesucht werden.
Was tun bei technischen Problemen bei der Modulbuchung / Stornierung von Modulen?
Bei Problemen beim Buchen oder Stornieren von Modulen helfen die Student Services der Philosophischen Fakultät weiter: modulbuchung@phil.uzh.ch
Ich habe eine Buchungs- / Stornierungsfrist verpasst. Kann ich das Modul trotzdem noch buchen?
Die Buchungs- und Stornofristen sind verbindlich!
Nach Ende dieser Fristen sind grundsätzlich keine Buchungen und/oder Stornierungen mehr möglich.
Bei Fragen zu Modulbuchungen und Stornierungen wenden Sie sich direkt an: modulbuchung@phil.uzh.ch
Modulbuchungs- und Stornofristen
Überschneidung
Das ist ein Problem, dem viele Studierende im Laufe ihres Studiums begegnen. Leider ist dies angesichts der Vielzahl an Fächern und möglichen Fachkombinationen kaum zu vermeiden.
Schauen Sie als erstes ob es möglich ist, eines der betroffenen Module zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des jeweiligen Fachs zu absolvieren, ohne dass es deswegen zu einer Verlängerung der Studiendauer kommt.
Sollte dies nicht möglich sein, bestünde eine weitere Möglichkeit darin, das Nebenfach ein Jahr später zu beginnen, wenn Sie allenfalls im Hauptfach etwas mehr Spielraum haben. Vergessen Sie hierbei jedoch nicht abzuklären, ob das Nebenfach in vier Semestern absolvierbar ist, falls Sie das Bachelor-Studium in der Regelstudienzeit von sechs Semestern abschliessen möchten.
Allg. Wegleitung 2.5
Prüfungen
Wie oft darf ich eine Prüfung nicht bestehen?
Pflichtmodule können einmal wiederholt werden. Das zweimalige Nichtbestehen eines Pflichtmoduls führt zur Fachsperre. Andere Module können substituiert werden. Die Wiederholungsart ist im Modulkatalog aufgeführt.
Rahmenverordnung: Wiederholung von Modulen §28, §29
Muss ich mich für die Prüfung separat anmelden?
Mit der Buchung des Moduls sind Sie gleichzeitig auch für den Leistungsnachweis angemeldet. Sie müssen die Prüfung nicht separat buchen.
Rahmenverordnung §20
Wie kann ich mich für die Wiederholungsprüfung eines Pflichtmoduls anmelden?
Wenn Sie die Prüfung eines Pflichtmoduls beim ersten Termin nicht bestanden haben oder diese nicht antreten konnten, können Sie sich zur Wiederholungsprüfung im gleichen Semester anmelden. Die Anmeldung müssen Sie selbstständig innerhalb der Anmeldefrist (siehe Vorlesungsverzeichnis) vornehmen.
Allg. Wegleitung Kapitel 3.5
Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
In Pflichtvorlesungen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Haben Sie die Prüfung beim ersten Termin nicht bestanden oder konnten diese nicht antreten, können Sie sich zur Wiederholungsprüfung anmelden. Die Anmeldung müssen Sie selbstständig innerhalb der Anmeldefrist (siehe Vorlesungsverzeichnis) vornehmen. Falls Sie die Wiederholungsprüfung nicht antreten möchten, können Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen. Bitte beachten Sie, dass es nach zwei Fehlversuchen in einem Pflichtmodul zu einer Fachsperre kommt. Bei Wahlvorlesungen gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit. In diesem Fall müssen Sie eine andere Vorlesung in den Folgesemestern buchen. Nehmen Sie die Möglichkeit zur Prüfungseinsicht wahr!
Allg. Wegleitung: Kapitel 3.4 und 3.5
STO Allg. §23
Rahmenverordnung §28, §29
Allg. Wegleitung 7.4 Prüfungseinsicht.
Plagiat und Selbstplagiat
Unter einem Plagiat ist die ganze oder teilweise Übernahme eines fremden Werks ohne Angabe der Quelle und des Urhebers bzw. der Urheberin zu verstehen. Das Plagiat ist im Grunde genommen eine Verletzung des Urheberrechts.
Liegt ein Plagiat vor, wird der Leistungsnachweis als ungenügend bewertet, und ein Disziplinarverfahren kann eingeleitet werden. Wörtliche Zitate, die nicht mit Anführungsstrichen als solche gekennzeichnet sind und nur als Paraphrase mit einer Quellenangabe referenziert sind, gelten auch als Plagiate.
Darf ich meine eigenen Texte für mehr als eine Arbeit benutzen?
Selbstplagiate sind auch Plagiate. Das gilt für ganze Arbeiten oder Teile, wenn letztere als Teil einer anderen Arbeit schon einmal eingereicht wurden. Sie dürfen also Ihre Leistungen nicht doppelt verwerten.
Bei Doppelverwertungen einer Arbeit oder auch nur von Teilen daraus werden beide Leistungsnachweise als ungenügend bewertet (weil die Doppelverwertung beide Arbeiten betrifft). Da Sie darüber informiert sind, wird ein solcher Versuch als Betrugsversuch gewertet und kann auch weitere Disziplinarverfahren nach sich ziehen.
Wenn Sie Textpassagen aus einer eigenen Arbeit übernehmen, müssen diese auch mit Anführungszeichen gekennzeichnet werden oder bei inhaltlichen Übernahmen als Paraphrase gekennzeichnet sein. Im Literaturverzeichnis steht dann Ihre Arbeit als graue Literatur.
Programmwechsel
Ich möchte mein Hauptfach zum Nebenfach machen (oder umgekehrt). Ist das möglich?
Das ist grundsätzlich jederzeit möglich. Alle Haupt- und Nebenfächer haben in der zweisemestrigen Einführungsphase den gleichen Umfang an ECTS-Punkten, so dass ein Wechsel von Minor und Major in dieser Phase ohne eine Verlängerung der Studiendauer erfolgen kann.
Studiengangs- und Studienprogrammwechsel
Bachelorarbeit
Welchen Umfang hat die BA-Arbeit und worauf ist bei der Buchung zu achten?
Im Major Studienprogramm ist eine Bachelorarbeit mit einem Umfang von 15 ECTS zu verfassen. Für Seitenzahlen und formale Bedingungen wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuungsperson.
Die theoretische und empirische Herangehensweise wird dabei im Forschungsseminar erarbeitet. Die Bachelorarbeit hängt in der Regel also direkt mit dem Forschungsseminar zusammen. Im Forschungsseminar werden Sie bezüglich Betreuung und Vorgehen informiert.
Wichtig: Sie müssen nebst dem Forschungsseminar separat auch die Bachelorarbeit buchen!
STO Allg. §25-§28
Mastermodule vorziehen
Kann ich Mastermodule buchen, wenn ich noch im Bachelor eingeschrieben bin?
Studierende, die in einem Bachelorstudiengang der Philosophischen Fakultät (PhF) gemäss ihrer Leistungsübersicht mindestens 120 ECTS erworben haben, können im folgenden Semester vorgezogene Module aus Masterstudienprogrammen der PhF im Umfang von 30 ECTS absolvieren (insgesamt und semesterübergreifend). Diese können selbstständig während der Modulbuchungsfrist gebucht werden.
Allg. Wegleitung 3.8 Vorgezogene Mastermodule
Welche Mastermodule kann ich als vorgezogene Mastermodule im Bachelor buchen?
Im Modulkatalog ist vermerkt, ob sich ein Modul als vorgezogenes Mastermodul eignet.
Dazu gehören bei uns die P-Module «Multivariate Statistik» und «Wissenschaftstheorie und Forschungslogik», aber auch alle Wahlvorlesungen aus der Gruppe “Forschungsbereiche der Kommunikationswissenschaft”.
Modulkataloge der verschiedenen Masterstudiengänge
Rechtsgrundlagen Master
Abschluss
Ich möchte mein Studium abschliessen. Was muss ich tun?
Die Anmeldung zum Abschluss nehmen Sie über das Studierendenportal in der App "Studienfortschritt & -abschluss" vor. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Sie alle Bestehensvoraussetzungen erfüllt haben.
Allg. Wegleitung Kapitel 6
Mehr Infos zum BA-Abschluss
Wie setzt sich die Note im Bachelor-Diplom zusammen?
Der Studienabschluss wird mit einer gewichteten Gesamtnote bewertet. Die benoteten Module fliessen mit dem Gewicht ihrer ECTS in das jeweilige Studienprogramm ein, die Studienprogrammnoten mit dem Gewicht der fixen Studienprogrammgrössen in die gewichtete Gesamtnote. Sowohl die Studienprogrammnoten als auch die gewichtete Gesamtnote werden mit ungerundeten Ausgangswerten berechnet.
Rahmenverordnung §51
Übergang zum Masterstudium
Wenn Sie an der UZH derzeit auf Bachelorstufe immatrikuliert sind und den Master an der UZH machen wollen, beantragen Sie einen Studiengangwechsel über “Meine Anträge” im Studierendenportal. Sie müssen keine Bewerbung einreichen. Es gelten die Fristen für den Studiengangswechsel.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kanzlei.
Studiengangs- und Studienprogrammwechsel
Zulassung zum Masterstudium
Kontakte
Wo kann ich mich melden, wenn meine Frage hier nicht beantwortet wurde?
Allgemeine Fragen zum Studium an der Philosophischen Fakultät:
studium@phil.uzh.ch
Modulbuchungen, Stornierungen:
modulbuchung@phil.uzh.ch
Informationen zu Studienabschlüssen:
abschluss@phil.uzh.ch
Spezifische Fragen zu den Programmen am IKMZ:
programmkoordination@ikmz.uzh.ch