Anrechnung der Credits
Was muss ich für die Anrechnung der Credits tun?
- Setzen Sie sich mit dem Kursangebot der Partneruniversität auseinander. Für Beispiele siehe Internationales Netzwerk. Das definitive Kursangebot ist in der Regel im Semester vor Ihrer Abreise bekannt.
- Falls Sie an einer Universität ausserhalb Europas studieren werden, brauchen Sie kein Learning Agreement. Sie können zu Nummer 5 gehen.
- Falls Sie an einer Universität in Europa studieren werden, erfassen Sie die Module für das Learning Agreement in Mobility-Online inklusive Link zur Modulbeschreibung der Gastuniversität. Erwähnen Sie unter "Modulbezeichnung an der Heimuniversität" nur die gewünschte Modulgruppe. Bevor Sie die Auswahl bestätigen, können Sie das IKMZ informieren (E-Mail), z.B. falls Sie unsicher sind, ob die Module angerechnet werden können und/ oder in welche Modulgruppe.
- Sobald Sie die Module bestätigt haben, wird das Learning Agreement vom IKMZ geprüft und unterschrieben, dann automatisch an die Partneruniversität geschickt. Das IKMZ erstellt eine Anerkennungsvereinbarung, die Sie per E-Mail erhalten.
Falls Sie an einer Universität ausserhalb Europas studieren werden, schicken Sie eine Übersicht der gewünschten Module inklusive Link zur Modulbeschreibung der Partneruniversität ans IKMZ E-Mail. Das IKMZ erstellt eine Anerkennungsvereinbarung (AV). Auf der AV stehen immer die ausländischen Credits. Diese werden nach dem Austauschsemester umgerechnet in ECTS.
Nach dem Auslandsaufenthalt schicken Sie eine Kopie des Transcript of Records (ToR) der Partneruniversität ans IKMZ E-Mail. Alle bestandenen Module werden innerhalb einer Woche in Ihrem Studierendenportal ersichtlich. Für eine Anrechnung im gleichen Semester, muss das ToR spätestens am 20. September (Frühjahrsemester)/ 20. Februar (Herbstsemester) eingereicht sein.
Welche Module können angerechnet werden?
Für die Anrechnung der Credits ist wichtig, dass die Module mit Kommunikation / Medien (/Gesellschaft, falls Sie Internet & Society studierenn) zu tun haben und stufengerecht sind. Bachelor Module können nicht an Ihr Master Studium angerechnet werden.
Die Credits werden angerechnet für die Modulgruppe:
- "Weitere Themenfelder …" (BA)/ "Forschungsbereiche …" (MA), falls es sich um Vorlesungen handelt.
- "Anwendung …" (BA)/ "Qualifizierung …" (MA), falls es sich um Seminare handelt.
- "Further Topics in the Field" (MA Internet & Society).
- "Gegenstandsbereiche…" (BA), falls der Inhalt des Moduls im Ausland genau mit einem unserer Wahlpflichtmodule aus dieser Modulgruppe übereinstimmt.
Seminare können auch als Vorlesungen angerechnet werden, z. B. wenn Sie eher ECTS in der Modulgruppe "Weitere Themenfelder …"/ "Forschungsbereiche …" benötigen). Andersherum geht es nicht (Vorlesungen können nicht als Seminare angerechnet werden).
Ob ein Modul als Seminar oder als Vorlesung angerechnet wird, hängt vor allem davon ab, wie es geprüft wird. Zum Beispiel:
– 100 % Klausur → Vorlesung
– Nur schriftliche Arbeit(en) → Seminar
– 60 % Klausur / 40 % Assignments → Vorlesung
– 40 % Klausur / 60 % Papers → Seminar
Mindestens ein Seminar muss am IKMZ belegt werden.
Was passiert, wenn das Modul im Ausland mehr oder weniger Credits umfasst als das UZH-Modul?
Die Anzahl Credits müssen nicht genau übereinstimmen. Sie bekommen die (umgerechneten) Credits, die Sie im Ausland erwerben. Das heisst, wenn Sie im Ausland ein Seminar mit 10 ECTS belegen, bekommen Sie diese 10 ECTS in der Modulgruppe "Anwendung …" (BA) oder "Qualifizierung …" (MA) / "Further Topics in the Field" (MA Internet & Society) angerechnet - obwohl am IKMZ die Seminare jeweils 6 ECTS haben. Wenn Sie im Ausland eine Vorlesung mit 2 ECTS belegen, bekommen Sie diese 2 ECTS in der Modulgruppe "Weitere Themenfelder …" (BA) / "Forschungsbereiche …" (MA) / "Further Topics in the Field" (MA Internet & Society) angerechnet - obwohl am IKMZ die Vorlesungen jeweils 3/6 ECTS haben). Überschüssig erworbene Credits können nicht auf andere Module übertragen werden.
Was passiert, wenn keine ECTS und eine andere Notenskala verwendet werden?
Kein Problem. Die Credits werden von uns in ECTS umgerechnet. Die Noten werden von uns in Schweizer Noten umgerechnet.
Muss ich eine Mindestanzahl ECTS im Ausland belegen?
Falls Sie an einer IKMZ-Partneruniversität (fachspezifisch) studieren werden, wird keine Mindestanzahl ECTS verlangt. Für gesamtuniversitäre Destinationen (fachübergreifend) wird eine Mindestanzahl von 15 ECTS verlangt. In Ausnahmefällen - Modul nicht bestanden, BA-Arbeit, ... - werden auch weniger ECTS akzeptiert. Die Partneruniversität kann aber auch eine Mindestanzahl ECTS verlangen.
Gibt es eine maximal Anzahl ECTS, die ich im Ausland belegen darf?
Bitte beachten Sie, dass mindestens 60 von 120 ECTS (Bachelor / Master Internet & Society) / 45 von 90 ECTS (übrige Masterprogramme) an der UZH erworben werden müssen.
Müssen die ausländischen Leistungen benotet sein?
Für das Bestehen des Studienprogramms am IKMZ müssen mind. 120 ECTS (Bachelor + Internet & Society) / 90 ECTS (übrige Masterprogramme) aus dem Programm absolviert werden, davon müssen mindestens 50% der Studienleistungen benotet sein, darunter die Bachelor-/Masterarbeit im Umfang von resp. 15 / 30 ECTS.
Darf ich während des Austauschsemesters auch Module an der UZH belegen?
Ja. Da Sie an der UZH immatrikuliert bleiben, dürfen Sie gleichzeitig Module an der UZH belegen. Falls Sie für das Semester beurlaubt sind, dürfen Sie keine Leistungen an der UZH erbringen.
Darf ich auch Module an den Minor anrechnen lassen?
Von uns aus dürfen Sie auch Minor Module im Ausland belegen. Dies muss aber von der zuständigen Person Ihres Minors genehmigt werden. Nicht alle Fakultäten erlauben dies. Für die Anrechnung der Minor Module brauchen Sie eine separate Anerkennungsvereinbarung. Diese erstellt die verantwortliche Person Ihres Minors. Auch die Gastuniversität muss mit der Modulauswahl einverstanden sein. Meistens verlangt die Gastuniversität, dass die Mehrheit der Module in Ihrem Major gewählt werden.
Können BA-Studierende Mastermodule im Ausland absolvieren und diese an ihr zukünftiges MA-Studium an der UZH anrechnen lassen?
Sie dürfen im Ausland auch Mastermodule belegen, solange die Gastuniversität einverstanden ist. Falls Sie mehr als 30 ECTS an Mastermodulen belegen, die alle angerechnet werden können, werden nur 30 ECTS davon als vorgezogene Mastermodule anerkannt.
Was ist der Unterschied zwischen Learning Agreement und Anerkennungsvereinbarung?
Das Learning Agreement (LA) ist ein Vertrag zwischen Ihnen, der UZH und der Erasmus+/ SEMP Gastuniversität. Das LA brauchen Sie für das SEMP-Stipendium. Sie müssen das LA rechtzeitig in Mobility-Online hochladen. Die Anerkennungsvereinbarung (AV) ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem IKMZ für die Anrechnung der Credits und muss vor Beginn des Auslandssemesters erstellt werden.
Wann muss ich meine ausländischen Noten einreichen?
Nach dem Auslandsaufenthalt schicken Sie das Transcript of Records (ToR) der Gastuniversität ans IKMZ E-Mail. Alle bestandenen Module werden innerhalb zwei Wochen in Ihrem Studierendenportal ersichtlich. Für eine Anrechnung im gleichen Semester, muss das ToR spätestens am 20. September (Frühjahrsemester)/ 20. Februar (Herbstsemester) eingereicht sein.