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Haben Sie sich entschieden, auf eigene Faust einen Studienplatz an einer ausländischen Universität zu suchen, beachten Sie folgendes:
Erbringen Sie im Ausland keine Studienleistungen können Sie sich bei der Semestereinschreibung unter dem Status «selbstorganisierte Mobilität» beurlauben lassen. In diesem Fall erhalten Sie von der Universität Zürich keine Rechnung für die Semestergebühren. Stattdessen bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie weiterhin an der Universität Zürich immatrikuliert sind. Eine Aufforderung zur Semesteranmeldung wird Ihnen nach Ablauf der Beurlaubung automatisch zugestellt. Bestehen weitere Fragen zur Beurlaubung, können Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich wenden.