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Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung

Selbstorganisation

Haben Sie sich entschieden, auf eigene Faust einen Studienplatz an einer ausländischen Universität zu suchen, beachten Sie folgendes:

  • Erkundigen Sie sich über allfällige Stipendien oder Studienplätze im Land Ihrer Wahl.
  • Die Zulassungsstellen (admission office) der entsprechenden Universität kann Ihnen Auskunft über Studiengebühren und Zulassungsbedingungen geben.
  • Lassen sich die Studienleistungen aus dem Ausland hier anrechnen, schreiben Sie sich regulär ein. Die Semestergebühren zahlen Sie an der Universität Zürich weiter.
  • Falls Sie sich Studienleistungen im Fach Kommunikationswissenschaft und Medienforschung anrechnen lassen wollen, nehmen Sie vorgängig Kontakt mit der Studienberaterin am IKMZ auf.

Beurlaubung

Erbringen Sie im Ausland keine Studienleistungen können Sie sich bei der Semestereinschreibung unter dem Status «selbstorganisierte Mobilität» beurlauben lassen. In diesem Fall erhalten Sie von der Universität Zürich keine Rechnung für die Semestergebühren. Stattdessen bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie weiterhin an der Universität Zürich immatrikuliert sind. Eine Aufforderung zur Semesteranmeldung wird Ihnen nach Ablauf der Beurlaubung automatisch zugestellt. Bestehen weitere Fragen zur Beurlaubung, können Sie sich an die Kanzlei der Universität Zürich wenden.