Leistungsnachweise
Mit der Buchung eines Moduls verpflichten Sie sich für die Erbringung des im Vorlesungsverzeichnis publizierten Leistungsnachweises. Dieser kann in Form einer schriftlichen Prüfung, eines Portfolios oder einer schriftlichen Arbeit erfolgen.
Rechtsverbindliche Angaben zu Leistungsnachweisen entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis unter «Anforderungen» bei dem jeweiligen Modul.
Schriftliche Prüfungen
Schriftlichen Prüfungen finden in der Regel vor Ort statt ‒ entweder digital auf Ihrem eigenen Gerät oder in Papierform. Online-remote Prüfungen bilden eine seltene Ausnahme. Alle wichtigen Informationen zu digitalen Prüfungen erhalten Sie rechtzeitig im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
Details zu den technischen Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite der Zentralen Informatik.
Die Prüfungen werden üblicherweise in der letzten oder vorletzten Vorlesungswoche durchgeführt. In einzelnen Pflichtmodulen finden sie in der vorlesungsfreien Zeit statt (Anfang Januar bzw. Anfang Juni).
Bitte beachten Sie bei Pflichtprüfungen, dass im selben Semester auch Wiederholungsprüfungen stattfinden. Diese werden unter denselben Bedingungen wie die Hauptklausuren durchgeführt.
Falls Sie krankheitsbedingt fehlen oder die Prüfung nicht bestehen, müssen Sie sich für die Wiederholungsprüfung erneut anmelden oder erst ein Jahr später, im nächsten regulären Prüfungsdurchgang, die Prüfung wiederholen.
Abmeldung / Stornierung bei Krankheit oder Unfall
Sollten Sie am Prüfungstag krank oder sonstig unvorhersehbar und unabwendbar verhindert sein, können Sie bis spätestens fünf Arbeitstage nach dem Prüfungstermin ein Stornierungsgesuch für das betreffende Modul einreichen. Bitte nutzen Sie dafür die App «Meine Anträge und Rechnungen» im Studierendenportal und fügen Sie einen Nachweis (z. B. Arztzeugnis) bei.
Bitte beachten Sie:
- Unvollständige oder verspätet eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
- Nachträgliche Verhinderungsgründe für bereits absolvierte Prüfungen können nicht geltend gemacht werden.
Abmeldung / Stornierung bei Prüfungskollision
Bei zeitgleich angesetzten Prüfungen können Sie nach Ablauf der Buchungs- und Stornierungsfrist ein Stornierungsgesuch für eines der betroffenen Module im Studierendenportal über die App «Meine Anträge und Rechnungen» stellen. Geben Sie dabei Modulnummer und Veranstaltungstitel aus dem Vorlesungsverzeichnis an.
Wird Ihr Gesuch bewilligt, wird das betreffende Modul storniert. Handelt es sich um ein Pflichtmodul, zählt die ursprünglich angesetzte Prüfung nicht als Fehlversuch. Sie können sich für die Wiederholungsprüfung anmelden und diese als Erstversuch absolvieren. Wird keine Wiederholungsprüfung angeboten, gilt das Modul als storniert und kann in einem späteren Semester erneut gebucht werden.
Wiederholungsprüfungen
In Pflichtvorlesungen wird eine Wiederholungsprüfung im selben Semester angeboten. Für die Teilnahme ist eine selbstständige Anmeldung erforderlich. Beachten Sie die Fristen im Vorlesungsverzeichnis. Alternativ können Sie das Modul in einem Folgesemester erneut buchen.
Wichtig: Nach zwei Fehlversuchen in einem Pflichtmodul erfolgt eine Fachsperre.
In Wahl- und Wahlpflichtvorlesungen werden keine Wiederholungsprüfungen angeboten.
- Bei Fehlversuchen in Wahlpflichtvorlesungen («Gegenstandsbereiche der Kommunikationswissenschaft») kann das Modul in einem Folgesemester erneut gebucht werden.
- Wahlvorlesungen («Weitere Themenfelder der Kommunikationswissenschaft», «Forschungsbereiche der Kommunikationswissenschaft») werden in der Regel einmalig angeboten. Bei einem Fehlversuch muss das Modul durch ein anderes ersetzt werden, um die erforderliche Punktzahl für den Studienabschluss zu erreichen.
Prüfungseinsicht
Nach Abschluss einer Prüfung und Bekanntgabe der Ergebnisse haben Sie die Möglichkeit einer Prüfungseinsicht. In den Hauptveranstaltungen der jeweiligen Module erhalten Sie dazu weitere Informationen. Bei wiederkehrenden Pflichtmodulen ist die Prüfungseinsicht nur eingeschränkt möglich ‒ das bedeutet, dass nicht alle Aufgaben und Lösungen eingesehen werden können. Das ist notwendig, um die Verbreitung der Klausurfragen zu verhindern.
Nach einer Prüfungseinsicht haben Sie die Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen, das Sie direkt an die zuständige Lehrperson richten. Sollten Sie mit dem Ergebnis des Wiedererwägungsgesuchs nicht einverstanden sein, können Sie beim Studiendekanat eine begründete Einsprache einreichen. Das formal korrekte Vorgehen ist auf der Webseite der PhF beschrieben.
Portfolio
Ein Portfolio-Leistungsnachweis setzt sich aus mehreren Teilleistungen zusammen, die über das Semester hinweg erbracht werden. Typische Bestandteile sind ein Referat und eine schriftliche Arbeit, es können jedoch auch andere Formate enthalten sein. Die genaue Zusammensetzung des Portfolios entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis beim jeweiligen Modul.
Ein Portfolio wird als Ganzes bewertet. Dabei müssen grundsätzlich alle Elemente des Portfolios absolviert werden. Wird ein Element nicht absolviert, gilt das gesamte Portfolio als nicht absolviert und damit als nicht bestanden. Bei einem Fehlversuch muss das gesamte Modul in einem späteren Semester erneut gebucht und vollständig wiederholt werden.
Stornierung
Bei einer längerfristigen Krankschreibung können Sie auch Module mit Portfolioleistung – also mit mehreren über das Semester verteilten Leistungsnachweisen – stornieren lassen. Das entsprechende Gesuch können Sie im Studierendenportal über die App «Meine Anträge und Rechnungen» einreichen.
Termine und Abgabefristen
Alle von den Dozierenden festgelegten Termine und Fristen – sowohl für schriftliche als auch für mündliche Teilleistungen – sind verbindlich und müssen eingehalten werden. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei Krankheit) können Sie Ihre Lehrperson um eine Terminverschiebung für ein Referat oder um eine Fristverlängerung für die Abgabe einer schriftlichen Teilleistung bitten.
Schriftliche Arbeiten
Hinweise zur formalen Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten
Dieses Merkblatt unterstützt Studierende bei der formalen Ausgestaltung wissenschaftlicher Arbeiten am IKMZ. Es bietet grundlegende Richtlinien, ohne den individuellen Spielraum einzuschränken. Zur Vermeidung von (Selbst-)Plagiaten, für vollständige Quellenangaben und transparente Methodendarstellungen empfiehlt es sich, das Merkblatt vor jeder schriftlichen Arbeit als Checkliste zu verwenden.
Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Dozierenden explizit abweichende Vorgaben machen, haben diese Vorrang. Im Zweifel wenden Sie sich direkt an Ihre Dozierenden.
Merkblatt zum wissenschaftlichen Arbeiten (PDF, 707 KB)
Selbständigkeitserklärung für wissenschaftliche Arbeiten
Mit der Selbständigkeitserklärung bestätigen Studierende, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit selbstständig, ohne Verwendung unerlaubter Hilfsmittel und unter Einhaltung der geltenden wissenschaftlichen Standards verfasst haben. Die Erklärung ist Bestandteil jeder schriftlichen Leistung am IKMZ und muss unterschrieben eingereicht werden.
Sebstständigkeitserklärung der Philosophischen Fakultät
Fristerstreckung für eine schriftliche Arbeit
Die von den Dozierenden gesetzte Frist für die Abgabe der schriftlichen Arbeit ist verbindlich und muss eingehalten werden. Arbeiten, die nach Ablauf dieser Frist eingereicht werden, werden nicht mehr angenommen und mit der Note 1 bewertet.
Eine Fristerstreckung kann nur im Voraus und für jedes betroffene Modul einzeln bei den zuständigen Dozierenden beantragt werden. Der Antrag muss mit einem geeigneten Nachweis (z. B. Arztzeugnis) belegt werden. Die Fristverlängerung darf nur für den Zeitraum gewährt werden, der durch das eingereichte Arztzeugnis abgedeckt ist. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen informieren die Dozierenden, ob und in welchem Umfang eine Fristerstreckung gewährt werden kann.
Fristerstreckung von Bachelor- und Masterarbeiten
Tritt vor Ablauf der Abgabefrist ein Verhinderungsgrund ein, können Sie ein Gesuch um Fristerstreckung stellen. Die Fristverlängerung kann maximal einen Monat betragen und wird entsprechend der Dauer Ihrer Erkrankung gewährt.
Bei weiteren Verlängerungen aufgrund triftiger Gründe, stellen Sie bitte ein Gesuch um Stornierung des Moduls. In diesem Fall muss die Abschlussarbeit mit einem neuen Thema erneut gebucht werden.
Bitte richten Sie Ihr Gesuch sowohl an die Dozierenden der Veranstaltung als auch an die Programmkoordination.
Ausführliche Informationen zu den Modulen «Bachelorarbeit» und «Masterarbeit» finden Sie unter Abschlussmodule.